Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift-Prüfung) ist eine der wichtigsten Pflichten für Unternehmen mit Fuhrpark. Trotzdem wird sie häufig vernachlässigt oder falsch durchgeführt. Die Folgen können gravierend sein: Bußgelder, Haftungsrisiken und im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfällen.
In diesem Artikel erklären wir verständlich, was die UVV-Prüfung umfasst, welche Fristen gelten, wer prüfen darf und wie Sie die Einhaltung in Ihrem Unternehmen sicherstellen. Zusätzlich finden Sie eine praktische Checkliste und Hinweise zur Compliance im Fuhrpark.
Was ist die UVV-Prüfung?
Die UVV-Prüfung ist eine Sicherheitsprüfung für betrieblich genutzte Fahrzeuge, die auf der DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29) basiert. UVV steht für „Unfallverhütungsvorschrift“ — die Prüfung soll sicherstellen, dass Firmenfahrzeuge in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand sind.
Gesetzliche Grundlage
Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen herausgegeben. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu:
- Fahrzeuge regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen
- Festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen
- Fahrer über die sichere Nutzung zu unterweisen
- Prüfungen und Unterweisungen zu dokumentieren
Unterschied zur HU/AU
Die UVV-Prüfung ist nicht mit der Hauptuntersuchung (HU/TÜV) zu verwechseln. Während die HU eine staatliche Prüfung der Verkehrssicherheit ist, fokussiert sich die UVV-Prüfung auf den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs im Arbeitskontext. Beide Prüfungen sind unabhängig voneinander durchzuführen und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Wichtig: Auch ein Fahrzeug mit gültiger HU-Plakette kann bei der UVV-Prüfung durchfallen — etwa wenn der Erste-Hilfe-Kasten fehlt oder die Ladungssicherungseinrichtung defekt ist.
Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden?
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden. Das umfasst deutlich mehr als nur PKW und LKW:
- PKW: Firmenwagen, Dienstwagen, Poolfahrzeuge
- Transporter: Kastenwagen, Pritschenwagen, Kurierfahrzeuge
- LKW: Alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen
- Anhänger: Pkw-Anhänger, Schwerlast-Anhänger, Plattformanhänger
- Gabelstapler und Flurförderzeuge: Elektro- und Diesel-Stapler
- Spezialfahrzeuge: Hubarbeitsbühnen, Baumaschinen, Kommunalfahrzeuge
- E-Bikes und Pedelecs: Sofern sie betrieblich genutzt werden
Auch privat genutzte Dienstwagen unterliegen der UVV-Prüfpflicht, solange sie dem Unternehmen gehören oder von diesem geleast werden. Ausgenommen sind lediglich rein privat genutzte Fahrzeuge ohne betrieblichen Bezug.
Wie oft muss die UVV-Prüfung erfolgen?
Die DGUV Vorschrift 70 schreibt verschiedene Prüfintervalle vor:
Jährliche Sachkundeprüfung
Mindestens einmal pro Jahr muss jedes betrieblich genutzte Fahrzeug durch eine sachkundige Person geprüft werden. Diese Prüfung umfasst eine systematische Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile und muss dokumentiert werden.
Bei besonders beanspruchten Fahrzeugen — etwa im Baugewerbe oder in der Logistik — können kürzere Intervalle sinnvoll oder vorgeschrieben sein.
Tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer
Zusätzlich zur jährlichen Prüfung sind Fahrer verpflichtet, vor jeder Fahrt eine Sichtprüfung durchzuführen. Diese umfasst:
- Kontrolle der Beleuchtung (Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker)
- Reifenzustand und Reifendruck (Sichtkontrolle)
- Funktion der Scheibenwischer und Waschwasserstand
- Kontrolle auf sichtbare Beschädigungen und Öllachen
- Prüfung der Spiegel und Rückfahrkamera
Festgestellte Mängel müssen dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Fahrzeuge mit sicherheitsrelevanten Mängeln dürfen nicht genutzt werden.
Prüfung nach besonderen Anlässen
Neben den regelmäßigen Prüfungen ist eine zusätzliche UVV-Prüfung erforderlich nach:
- Unfällen oder Beschädigungen
- längeren Standzeiten
- wesentlichen Änderungen am Fahrzeug (z. B. Umbauten)
- Instandsetzungsarbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen
Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?
Die UVV-Prüfung darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Doch wer gilt als sachkundig?
Definition „Sachkundige Person“
Eine sachkundige Person verfügt über:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Kfz-Bereich oder vergleichbare Qualifikation
- Ausreichende Erfahrung in der Prüfung von Fahrzeugen
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften (DGUV Vorschrift 70, StVZO)
Mögliche Prüfer
- Kfz-Werkstätten: Die meisten freien und markengebundenen Werkstätten bieten UVV-Prüfungen als Dienstleistung an. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro pro Fahrzeug.
- Interne Prüfer: Unternehmen mit eigener Werkstatt können qualifizierte Mitarbeiter als Sachkundige benennen. Diese müssen entsprechend geschult sein.
- Prüforganisationen: TÜV, DEKRA und GTÜ bieten ebenfalls UVV-Prüfungen an, oft in Kombination mit der HU.
Wichtig: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung — auch wenn er die Prüfung an externe Dienstleister delegiert. Er muss sicherstellen, dass der Prüfer tatsächlich sachkundig ist.
Checkliste: Was wird bei der UVV geprüft?
Die UVV-Prüfung umfasst eine systematische Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Komponenten. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Prüfpunkte:
Fahrgestell und Karosserie
- Zustand der Tragstruktur (Rost, Risse, Verformungen)
- Befestigung von Anbauteilen
- Türen, Klappen und deren Verriegelung
- Trittstufen und Haltegriffe
Bremsanlage
- Funktion der Betriebsbremse
- Funktion der Feststellbremse
- Zustand der Bremsleitungen
- Bremsbeläge und Bremsscheiben
- Bremsflußigkeitsstand
Beleuchtung und Elektrik
- Scheinwerfer (Abblendlicht, Fernlicht)
- Rückleuchten und Bremslichter
- Blinker und Warnblinkanlage
- Kennzeichenbeleuchtung
- Nebelschlussleuchte
- Hupe
Reifen und Räder
- Profiltiefe (mindestens 1,6 mm, empfohlen 3 mm)
- Reifenzustand (Risse, Beulen, Fremdkörper)
- Reifendruck
- Radmuttern und deren Anzugsmoment
Lenkung
- Lenkungsspiel
- Servolenkung und Flüssigkeitsstand
- Spurstangen und Spurstangenköpfe
Sicht und Spiegel
- Außenspiegel (links und rechts)
- Innenspiegel
- Windschutzscheibe (Risse, Steinschläge im Sichtfeld)
- Scheibenwischer und Waschwasseranlage
Sicherheitsausstattung
- Sicherheitsgurte (Funktion und Zustand)
- Kopfstützen
- Warndreieck
- Warnweste
- Erste-Hilfe-Kasten (Inhalt und Verfallsdatum)
- Feuerlöscher (falls vorhanden oder vorgeschrieben)
Zusätzlich bei Nutzfahrzeugen
- Ladungssicherungseinrichtungen (Zurrgurte, Antirutschmatten)
- Unterlegkeile
- Rückfahrwarneinrichtung
- Ladebordwand (Funktion und Sicherung)
Alle Prüfergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden. Festgestellte Mängel sind mit Frist und Verantwortlichkeit zu versehen. Sicherheitsrelevante Mängel führen zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs bis zur Behebung.
Fahrerunterweisung nach DGUV Vorschrift 70
Neben der technischen Prüfung des Fahrzeugs schreibt die DGUV Vorschrift 70 auch eine jährliche Fahrerunterweisung vor. Diese wird häufig vergessen oder zu oberflächlich durchgeführt.
Was muss unterwiesen werden?
Die Unterweisung muss mindestens folgende Themen abdecken:
- Pflichten des Fahrers: Sichtprüfung vor Fahrtantritt, Meldepflicht bei Mängeln, Verbot der Nutzung mängelbehafteter Fahrzeuge
- Verhalten bei Unfällen: Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe, Dokumentation und Meldung
- Ladungssicherung: Grundsätze der Ladungssicherung, zulässiges Gesamtgewicht, Verwendung von Sicherungsmitteln
- Besondere Gefahren: Witterungsbedingte Risiken, Ablenkung durch Handy, Müdigkeit am Steuer
- Fahrzeugspezifische Besonderheiten: Bedienung von Sonderausstattung, Rückfahrkameras, Assistenzsysteme
Dokumentation der Unterweisung
Jede Unterweisung muss dokumentiert werden. Das Protokoll sollte enthalten:
- Datum und Ort der Unterweisung
- Name und Unterschrift des Unterwiesenen
- Name des Unterweisenden
- Behandelte Themen
- Bestätigung, dass die Inhalte verstanden wurden
Digitale Lösungen erleichtern die Dokumentation erheblich, da Termine automatisch nachverfolgt und Nachweise zentral gespeichert werden können.
Konsequenzen bei Verstößen
Unternehmen, die ihre UVV-Pflichten vernachlässigen, riskieren erhebliche Konsequenzen:
Bußgelder
Die Berufsgenossenschaften können bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 70 Bußgelder verhängen. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer des Verstoßes. In schweren Fällen können die Bußgelder bis zu 10.000 Euro betragen.
Persönliche Haftung
Bei einem Unfall mit einem ungeprüften Fahrzeug haftet der Arbeitgeber — im Zweifel auch die Geschäftsführung persönlich. Das gilt insbesondere, wenn:
- Keine UVV-Prüfung nachgewiesen werden kann
- Bekannte Mängel nicht beseitigt wurden
- Die Fahrerunterweisung nicht dokumentiert ist
Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.
Verlust des Versicherungsschutzes
Besonders problematisch: Kann bei einem Unfall keine ordnungsgemäße UVV-Prüfung nachgewiesen werden, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern. Die Berufsgenossenschaft kann zudem Regressansprüche geltend machen und entstandene Kosten auf das Unternehmen abwälzen.
Erhöhte Beiträge
Wiederholte Verstöße können zu erhöhten Beiträgen bei der Berufsgenossenschaft führen. Umgekehrt belohnen manche Berufsgenossenschaften eine vorbildliche Prüfdokumentation mit Beitragsreduktionen.
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UVV-Termine digital verwalten
Die größte Herausforderung bei der UVV-Prüfung ist nicht die Prüfung selbst, sondern die zuverlässige Einhaltung und Dokumentation der Fristen. Gerade bei größeren Fuhrparks mit unterschiedlichen Fahrzeugtypen und Prüfterminen verliert man mit Excel-Listen und Kalendereinträgen schnell den Überblick.
Was eine Fuhrparksoftware leisten kann
Moderne Flottenmanagement-Software löst dieses Problem durch:
- Automatische Erinnerungen: Service-Erinnerungen benachrichtigen rechtzeitig vor fälligen UVV-Prüfungen — per E-Mail oder im Dashboard
- Zentrale Terminverwaltung: Alle Prüftermine für alle Fahrzeuge auf einen Blick, inklusive Überfälligkeitsanzeige
- Digitale Dokumentation: Prüfprotokolle und Unterweisungsnachweise können direkt im System gespeichert werden
- Wartungsplanung: UVV-Prüfungen lassen sich mit anderen Wartungsterminen koordinieren, um Standzeiten zu minimieren
- Nachvollziehbarkeit: Eine vollständige Prüfhistorie für jedes Fahrzeug ist jederzeit abrufbar — hilfreich bei Audits und im Schadensfall
Vorteile der digitalen Verwaltung
- Kein Termin wird vergessen
- Revisionssichere Dokumentation
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Bessere Übersicht bei wachsendem Fuhrpark
- Nachweis der Sorgfaltspflicht im Haftungsfall
Gerade für Unternehmen, die neben der UVV-Prüfung auch TÜV-Termine, Wartungsintervalle und Führerscheinkontrollen verwalten müssen, bietet eine zentrale Softwarelösung deutliche Vorteile gegenüber isolierten Einzellösungen.
Fazit
Die UVV-Prüfung ist keine optionale Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht für jeden Fuhrpark. Sie schützt Fahrer, Unternehmen und Dritte vor den Folgen mangelhafter Fahrzeuge. Die jährliche Sachkundeprüfung, die tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer und die jährliche Fahrerunterweisung bilden zusammen ein Sicherheitssystem, das nur funktioniert, wenn alle Teile zuverlässig eingehalten werden.
Die größten Risiken entstehen nicht durch die Prüfung selbst, sondern durch deren Vernachlässigung. Fehlende Dokumentation, verpasste Fristen und unzureichende Unterweisungen können zu Bußgeldern, Haftungsansprüchen und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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